Jodocus Temme
Jodocus Donatus Hubertus Temme (1798 – 1881)Die Sage lebt in und mit dem Volke; sie gehört zu dem romantischen Teile seines Lebens, den es mit einem eigentümlichen poetischen Kleide umgeben hat.
Jodocus Donatus Hubertus Temme (Pseudonym H. Stahl), geboren am 22. Oktober 1798 in Lette in Westfalen, gestorben am 14. November 1881 in Zürich, war Jurist, Politiker der Revolution von 1848 und Schriftsteller. Mit seinen Kriminalerzählungen gehört er zu den Begründern der deutschsprachigen Kriminalliteratur, mit seinen Sagensammlungen zu den frühen Volkskundlern Norddeutschlands.
Der Sohn eines Anwalts und Amtmanns des Stifts Clarholz besuchte die Schule in Paderborn und studierte Rechtswissenschaft in Münster und Göttingen. Nach den Staatsprüfungen durchlief er die preußische Justizlaufbahn: Assessor an der Lenne, Hofgericht Arnsberg, Kreisjustizrat in Ragnit, Kriminaldirektor in Stendal, Hofgericht Greifswald. Weil er als liberal galt, versetzte ihn der König 1844 ans Gericht in Tilsit.
1848 wurde Temme Staatsanwalt in Berlin, Mitglied der Preußischen Nationalversammlung und der Frankfurter Nationalversammlung, wo er der Linken angehörte. Seine Beteiligung am Stuttgarter Rumpfparlament brachte ihm eine Anklage und neun Monate Haft ein; trotz Freispruchs wurde er um die Jahreswende 1850/51 ohne Rechtsgrundlage aus dem Staatsdienst entlassen und verlor seine Pension. 1852 übernahm er eine unbesoldete Professur für Strafrecht in Zürich, die er bis zu seinem Tod innehatte.
Schon in seinen Richterjahren hatte Temme Sagen gesammelt: „Westphälische Sagen und Geschichten“ (1831), die „Volkssagen Ostpreußens, Litthauens und Westpreußens“ (1837, mit Wilhelm von Tettau), „Die Volkssagen der Altmark“ (1839) und „Die Volkssagen von Pommern und Rügen“ (1840), deren Einleitung die Sage als lebendiges Erbe eines Volkes bestimmt. Als entlassener Beamter wurde das Schreiben zum Broterwerb: Es entstanden Zeitromane wie „Anna Hammer“ (1850), die „Criminal-Novellen“ (ab 1860), zahlreiche Erzählungen für die „Gartenlaube“ und Romane wie „Hermann Klostermann“ (1872), daneben Lehrbücher des preußischen, schweizerischen und gemeinen deutschen Strafrechts. Seine „Erinnerungen“ erschienen 1883 postum.
Temmes Kriminalgeschichten schöpfen aus der Praxis des Untersuchungsrichters; sie interessieren sich weniger für das Rätsel als für die Verhältnisse, die Menschen zu Tätern machen. Damit gab er der Gattung in Deutschland eine Richtung, die vor ihm kaum jemand eingeschlagen hatte.
Werke:
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Jodocus Temme
Deutsch
29.06.2015
1.82 MB
374
10.431