Auszug: "In den letzten Jahren des fünfzehnten Jahrhunderts, in der Zeit, da dem Herzoge Karl von Burgund als Grafen von Flandern gehuldigt wurde, bildeten die Nachkommen der Kerle, nämlich die Feld- und Seekerle, welche die Dörfer der Veurne, Ambacht und des Brügge’schen Brye bewohnten, noch eine besondere Volksklasse, welche ihre eigenen Gesetze und ihre eigene Gerichtsbarkeit behalten hatte.
In den angrenzenden Provinzen, mehr landeinwärts hingegen, wo zerstreut die Holzkerle lebten, hatten lange schon die Lehnsherren und Ritter diese Ureinwohner Flanderns ihrer Herrschaft unterworfen, hatten sie, nach mehr als dreihundert Jahren des Unrechts und der Vergewaltigung, beinahe alle dienstpflichtig gemacht, ihnen ihre ausgedehnte Weidefreiheit genommen und ihr persönliches Eigenthum dergestalt beschränkt, daß sich die unterdrückten Holzkerle allenthalben auf die dürrsten Haiden und in die Wälder zurückgedrängt sahen. Und auch dort wurde ihnen noch täglich der Nießbrauch eines armseligen Stückchen Bodens bestritten in dem Vaterlande, das sie normals als rechtmäßige Eigenthümer besessen und urbar gemacht hatten."
Münster, 1880
Übersetzer: Verlag der Aschendorff’schen Buchhandlung
Editor: Hans-Jürgen Horn |